Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Mönchengladbach
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Irreversible Hirnschädigungen nach verspäteten EEG und MRT – Untersuchungen nach Geburt, LG M’gladbach, Az.: 6 O 347/12

Chronologie:
Der Kläger wurde Anfang 2010 in der Geburtshilfeklinik des Beklagten zu 1) geboren. Anlässlich des Geburtsvorganges kam es zu Komplikationen. Es erfolgte eine eilige Sectio in Spinalanästhesie. Nach der Geburt wurden erst spät EEG und MRT veranlasst und die Krampfanfälle des Kindes zu spät behandelt. Seither leidet der Klage an irreversiblen Hirnschädigungen, ist geistig und körperlich zu 100 Prozent pflegebedürftig und kann sich nicht selbständig bewegen.

Verfahren:
Das Landgericht Mönchengladbach hat zwei fachmedizinische Gutachten zu den Vorfällen eingeholt. Im Ergebnis konstatiert das Gericht, dass der Kläger nach seiner Geburt grob behandlungsfehlerhaft versorgt und hierdurch rechtswidrig und schuldhaft in seiner Gesundheit geschädigt worden ist. Mit Grund- und Teilurteil erkennt das Gericht, dass die Klage gegen den Beklagten zu 1) dem Grunde nach gerechtfertigt ist und dem Kläger sämtliche aus der fehlerhaften Behandlung zustehenden immateriellen und materiellen Schäden zu ersetzen habe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Parteien stehen nunmehr in Regulierungsverhandlungen, wobei sich diese angesichts der zu erwartenden Millionenentschädigung noch einige Zeit hinziehen dürften. Es ist der Öffentlichkeit und sogar Anwälten, die auf diesem Rechtsgebiet grundsätzlich nicht bewandert sein, oftmals gar nicht klar, wie schwierig sich derartige Vergleichsverhandlungen gestalten: Ein Haftpflichtversicherer wird erfahrungsgemäß alle möglichen Mittel ausschöpfen, die Regulierung nicht unverzüglich und angemessen vorzunehmen. In diesem Fall wird die Angelegenheit erneut beim Landgericht Mönchengladbach landen, da es in dieser Sache nur noch um die Höhe der Ansprüche geht.
Was ebenfalls nicht versierte Anwälte auf diesem Gebiet kaum wissen: Es gibt bundesweit nur sehr wenige hochqualifizierte gerichtsbekannte Sachverständige aus dem Bereich der Geburtsschäden, die in ihren Gutachten im Ergebnis „grobe Behandlungsfehler“ konstatieren. Nur mit Hilfe dieser Gutachter ist ein betroffener Geburtsgeschädigter überhaupt erst in der Lage, insbesondere auch außergerichtlich, von Haftpflichtversicherungen angemessene Regulierungen in Millionenhöhe zu erzielen. Die in Deutschland von Gerichten für Schmerzensgeld zugesprochenen Höchstbeträge bewegen sich gegenwärtig nach wie vor im Bereich von 500.000,- bis 600.000,- Euro stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

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