200,- EUR Schadensersatz pro Musiktitel bei P2P-Urheberrechtsverletzungen
BGH: Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
BGH: Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Keine Panik, Eltern haften nicht immer, wenn ihre Kinder Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen. Dazu müssen sie selbst nämlich auch ihre Pflichten verletzt haben - von Fachanwalt B.REININGER
Rechtsanwalt REININGER, Fachanwalt für Urheberrecht aus München, empfiehlt Vermietern eine Zusatzvereinbarung, wenn auch ein WLAN-Zugang zum Internet zur Nutzung überlassen wird.
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