Eherecht: Unterhaltskuerzung bereits im Trennungsjahr
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass in besonderen Fällen der Trennungsunterhalt bereits im ersten Trennungsjahr gekürzt werden kann.
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Das OLG Koblenz hat entschieden, dass in besonderen Fällen der Trennungsunterhalt bereits im ersten Trennungsjahr gekürzt werden kann.
Das Sparbuch des Kindes für den Kindesunterhalt zu verwenden, ist unzulässig. Darauf weist Familien-Rechtsanwältin Ute Ernst hin und berichtet über eine kürzliche Entscheidung des OLG Frankfurt.