IfKom zur Netzneutralität: Sanktionen müssen sich bewähren!
Die von der Bundesregierung beschlossenen Sanktionen zur Netzneutralität sind bezüglich ihrer Praxistauglichkeit zu prüfen. Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber nachregeln.
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
Die von der Bundesregierung beschlossenen Sanktionen zur Netzneutralität sind bezüglich ihrer Praxistauglichkeit zu prüfen. Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber nachregeln.
Industrieausschuss stimmt Kompromissvorschlag zur Netzneutralität zu. EU-Parlament wird Verordnung voraussichtlich noch im Oktober verabschieden. Gute Ansätze für Entwicklung von Spezialdiensten.