Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres (gemäß § 1565 II BGB)
Normalerweise muss ein Ehepaar ein Trennungsjahr von einem Jahr einhalten, damit ihre Ehe geschieden wird.
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Normalerweise muss ein Ehepaar ein Trennungsjahr von einem Jahr einhalten, damit ihre Ehe geschieden wird.