Meldebestätigung für Mieter ist Vermieter-Pflicht
Seit dem 1. November 2015 müssen Vermieter den Ein- und Auszug ihrer Mieter wieder schriftlich bestätigen
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
Seit dem 1. November 2015 müssen Vermieter den Ein- und Auszug ihrer Mieter wieder schriftlich bestätigen
Wirksame AGB Transparenzgebot
Umgehung eines Verbots unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Bundesgerichtshof 14.7.2015, VI ZR 463/14
Berliner Immobilien Startup geht neue Wege bei der Vermittlung von Mietwohnungen - Festpreisvermietung als Reaktion auf Bestellerprinzip
Die ewige Suche nach einem Nachmieter - was sollten Mieter BGH 7.10.2015, VIII ZR 247/14