AG München: Passagier kann bei „Low-Cost-Flug“ nicht mit kostenfreier Gepäckbeförderung rechnen
Eine Klausel in einem Luftbeförderungsvertrag, welche keine kostenfreie Gepäckbeförderung vorsieht, ist nicht überraschend.
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
Eine Klausel in einem Luftbeförderungsvertrag, welche keine kostenfreie Gepäckbeförderung vorsieht, ist nicht überraschend.