LG Berlin zur Vererblichkeit eines Facebook-Accounts
Nach dem Tod eines Facebook-Nutzers können die Erben die Zugriffsgewährung auf das Facebook-Profil des Verstorbenen verlangen.
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
Nach dem Tod eines Facebook-Nutzers können die Erben die Zugriffsgewährung auf das Facebook-Profil des Verstorbenen verlangen.
Die EU-Erbrechtsverordnung ist seit dem 17.08.2015 in Kraft. Kaum ein Bundesbürger kennt sie. Sie hat massive Auswirkungen auf das Erbrecht. Jeden Bundesbürger muss zukünftig ein Testament fertigen.
Deutsche Paare mit Auslandsbezug sollten jetzt ihre Testamente überprüfen lassen, denn die in Deutschland sehr verbreitete Variante des "Berliner Testaments" könnte zur wertlosen Farce werden.
Als ob der Streit mit den Erben nicht reicht – wenn man sich auch noch mit dem Rechtsanwalt über die mangelhafte Testamentserrichtung streiten muss! Der Verlust eines Familienmitgliedes zu verkraften…