Rechtskonforme Vorsorgevollmachten gelten auch bei Banken
Banken verweigern öfter die Anerkennung von Vorsorgevollmachten. Das Landgericht Detmold hat dazu ein Urteil gefällt. Banken müssen demnach entsprechend ausgefertigte Vollmachten anerkennen.
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Banken verweigern öfter die Anerkennung von Vorsorgevollmachten. Das Landgericht Detmold hat dazu ein Urteil gefällt. Banken müssen demnach entsprechend ausgefertigte Vollmachten anerkennen.