Krank zum Mitarbeitergespräch?
Ob ein Arbeitnehmer krank zum Mitarbeitergespräch erscheinen muss, ist höchstrichterlich inzwischen geklärt. Die Antwort ist wie so oft auslegungsfähig - es muss dringend erforderlich sein.
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
Ob ein Arbeitnehmer krank zum Mitarbeitergespräch erscheinen muss, ist höchstrichterlich inzwischen geklärt. Die Antwort ist wie so oft auslegungsfähig - es muss dringend erforderlich sein.
Fachlich Interessierte, Praktiker und Betroffene können ab 22. November 2016 bei einem Online-Austausch im Diskussionsforum Reha- und Teilhaberecht mitmachen und ihre Fragen zur Diskussion stellen.
Berufsunfähigkeitsversicherung