Neues Pauschalreiserecht ab 01.07.2018 – AGB müssen angepasst werden
Reiseunternehmen müssen handeln: Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie zum 01.07.2018 macht AGB-Anpassungen erforderlich.
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
Reiseunternehmen müssen handeln: Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie zum 01.07.2018 macht AGB-Anpassungen erforderlich.
Das AG Aachen hat entschieden, dass automatische Beitragssteigerungen in AGB der Fitnessstudiokette "World of Fitness" unwirksam waren und die zu viel gezahlten Gelder zurückgezahlt werden müssen.
Viele Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam - Überprüfung anhand höchstrichterlicher Entscheidungen kann sich lohnen.