Geburtstagsfeier mit Beteiligung des Finanzamtes
Der Aufwand eines Arbeitnehmers für eine Kombi-Veranstaltung, beruflich und privat veranlasst, mit Gästen aus dem beruflichen Umfeld kann als Werbungskosten abgezogen werden.
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
Der Aufwand eines Arbeitnehmers für eine Kombi-Veranstaltung, beruflich und privat veranlasst, mit Gästen aus dem beruflichen Umfeld kann als Werbungskosten abgezogen werden.