Der Jahreswechsel ist der ideale Zeitpunkt, seine Finanzen einem Check zu unterziehen. Gerade Unternehmen sollen beim Jahresabschluss neue Anlagemöglichkeiten in Betracht ziehen.

BildDie stille Zeit rund um den Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, eine persönliche Bilanz zum vergangenen Jahr zu ziehen. Besonders Unternehmen richten mit Hilfe des Jahresabschluss ihr Augenmerk auf die letzten zwölf Monate. Wenn trotz guter Auftragslage, Innovationen und Einsparungen doch zu wenig unterm Strich bleibt, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen für das neue Jahr ergriffen werden sollen: welche Investitionen rentieren sich? Wo können Sparmaßnahmen gesetzt werden? Wie soll das Vermögen veranlagt werden oder braucht man neue Finanzierungsstrategien?

Ganz besonders viel Aufmerksamkeit erfährt hierbei das Anlagevermögen eines jeden Unternehmens: Ob Büroeinrichtung, Maschinen oder Fahrzeuge – ausgewiesene Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauernd zu dienen, können planmäßig über die Nutzungszeit des Anlagegutes jährlich abgeschrieben werden. Genau diese Abschreibungen spielen im Steuerrecht wie im Rechnungswesen eines Unternehmens eine große Rolle, da sie in einer Gewinn- und Verlustrechnung und beim Jahresabschluss eines Unternehmens vermerkt werden, den Gewinn bilanztechnisch vermindern und dadurch zu geringeren Steuern führen. Mietausgaben oder Leasinggebühren hingegen können zwar ebenfalls gewinnmindernd in der Bilanz angesetzt werden, sind jedoch viel weniger genau auf einen langfristigeren Zeitraum kalkulierbar und nicht als fixer Bestandteil einer Budgetplanung einsetzbar – ein Vorteil von Anlagevermögen, der in einem Finanzcheck am Jahreswechsel nicht übersehen werden soll.

Bei jeder Maschine und jedem Fahrzeug sollte tatsächlich genau über den Bedarf nachgedacht und sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten samt deren Auswirkung auf die Jahresbilanz in Betracht gezogen werden. Klarerweise sind Kleinunternehmen und Startups hinsichtlich diverser Investitionen in Anlagevermögen die Hände gebunden – dennoch gibt es bereits einige Unternehmen, die sich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten von Kleinunternehmen bis hin zu großen Industriebetrieben ausgerichtet haben. Ein besonders gutes Beispiel ist hier die Burgstaller Gabelstapler GmbH, wenn es um den Bedarf und die Finanzierung von Gabelstaplern geht. Egal, ob nun ein kleiner wendiger Elektrostapler für den privaten Hof benötigt wird oder ein Dieselstapler im Baugewerbe – von Vermietung über Verkauf bis hin zum Leasing stehen bei diesem Experten für Gabelstapler die unterschiedlichsten Modelle zur Verfügung, denn die Bandbreite an Staplern für die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Einsatzgebiete ist riesig.

Egal ob es um eine Beratung zum passenden Stapler, um die Finanzierungsvariante oder um Staplerreparaturen und Staplerservice geht – einen sehr kompetenten Partner in dieser Branche finden Sie unter www.burgstaller.cc, um eventuell einen Punkt in ihrem Finanzcheck zum Jahreswechsel positiv zu klären!

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Wir sind Ihr Experte, wenn es um Gebrauchtstapler, Elektrostapler oder Dieselstapler geht. Wir beraten Sie in jeder Hinsicht rund um das Thema Stapler. Die unterschiedlichen Gabelstapler von Herstellern wie Jungheinrich, Komatsu und Linde über Manitou, Mitsubishi und Nissan bis hin zu Toyota und Yale bieten wir als neue Stapler und Gebrauchtstapler an. Ferner bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Stapler in unserer Staplervermietung zu mieten.

Wir bieten auch Staplerreparaturen Stapler Wartung, Staplerservice und der ÖNORM-Überprüfung der Stapler an. Weiters führen wir Original-Ersatzteile für alle Gabelstapler aus unserem Haus zu attraktiven Preisen sowie Rußfilteranlagen, Partikelfilter, Ersatzbatterien und Drehgeräte.

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