Welche Rechte und Pflichten hat man bei einem Unfall? Was ist der nächste Schritt? Kompetente Hilfe bietet ein Sachverständigenbüro.

Ein Unfall passiert schneller als man glaubt – ob man ihn nun selbst verschuldet oder nicht. Unter Umständen kann man sogar als vermeintlich Unbeteiligter in Mitleidenschaft gezogen werden; beispielsweise bei einem Auffahrunfall, bei dem mehrere Autos ineinandergeschoben werden. Ob Selbstverschuldet oder nicht: Nach dem Unfall muss gehandelt werden. Es kommt viel Papierkram von Versicherungen, Werkstätten und gegebenenfalls nochmal von der Polizei auf einen zu. Das Problem dabei ist, dass vielen Menschen das nötige Know-how fehlt und sie so bares Geld verschenken. Wenn man zum Beispiel den Gutachter der gegnerischen Versicherung den Schadenwert ermitteln lässt, kann man sich fast immer sicher sein, dass dieser aus Eigennutz handeln wird. Der verursachte Schaden wird im Wert möglichst geringgehalten. Dabei hat man bei einem unverschuldeten Unfall sogar das Recht auf die Wahl eines neutralen Gutachters.

Rechte nutzen

Gleichzeitig besteht Anspruch auf einen Leihwagen, für die Zeit in der sich das beschädigte Fahrzeug in Reparatur befindet. Dementsprechend sollte schnell gehandelt werden, um mobil zu bleiben. Damit man seine Rechte und finanziellen Ansprüche vollständig nutzen kann, sollte man ein Sachverständigenbüro zurate ziehen. In Celle und der Umgebung steht das Sachverständigenbüro Uecker GmbH seinen Kunden zur Seite. Die Experten weisen jahrelange Erfahrung und ein breites Leistungsportfolio auf.

Über:

Kfz-Sachverständigenbüro Uecker GmbH
Herr Ulrich Baars
Hannoversche Heerstraße 77
29227 Celle
Deutschland

fon ..: 05141 31005
fax ..: 05141 382552
web ..: http://www.uecker-gmbh.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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