OLG Frankfurt a.M. zu einer Widerrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist
Das OLG Frankfurt a.M. bestätigt die für denn Verbraucher günstige Zulässigkeit einer Widerrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist
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Das OLG Frankfurt a.M. bestätigt die für denn Verbraucher günstige Zulässigkeit einer Widerrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist