Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitnehmerüberlassung
Wird ein Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber überlassen, ist der Betriebsrat des Entleihers in Teilbereichen für diesen zuständig - Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.2014, 7 ABR 74/12