Erben haften nur bedingt für Mietschulden
Nach dem Tod eines Mieters läuft der Mietvertrag mit den übrigen in der Wohnung lebenden Angehörigen weiter. Wohnte der Verstorbene allein, treten die Erben in den Vertrag ein.
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Nach dem Tod eines Mieters läuft der Mietvertrag mit den übrigen in der Wohnung lebenden Angehörigen weiter. Wohnte der Verstorbene allein, treten die Erben in den Vertrag ein.