Wohnungseigentümer sind Arbeitgeber ihres Hausmeisters
Stellt der Verwalter von Wohneigentum für eine Wohnanlage einen Hausmeister ein, ist dessen Arbeitgeber in der Regel die Eigentümergemeinschaft und nicht der Verwalter.
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Stellt der Verwalter von Wohneigentum für eine Wohnanlage einen Hausmeister ein, ist dessen Arbeitgeber in der Regel die Eigentümergemeinschaft und nicht der Verwalter.