Die Befreiung des Geschäftsführers einer GmbH seitens den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch
IM Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches findet einander dieser Ausdruck des "Insichgeschäfts" 181 BGB:
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IM Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches findet einander dieser Ausdruck des "Insichgeschäfts" 181 BGB: