LAG Mainz: Arbeitgeber versäumt Ausschlussfrist, Kündigung unwirksam
Eine außerordentliche Kündigung, die dem betroffenen Arbeitnehmer mehr als 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugeht, ist unwirksam.
AUSGESUCHTE PRESSEMITTEILUNGEN ONLINE
Eine außerordentliche Kündigung, die dem betroffenen Arbeitnehmer mehr als 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugeht, ist unwirksam.
Die Traumimmobilie war gefunden, das Bauvorhaben geplant, das Darlehen bei der Bank unterzeichnet, Finanzierung steht. So tausendfach geschehen zwischen 2007 und 2009. Heute 2013 sind aufgrund der schlechten Wirtschaftslage und…
Wenn ein Anwalt eine Frist wegen erheblicher Arbeitsüberlastung versäumt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Säumnis plötzlich und unvorhersehbar war.