Der aktuelle Fall von Kreditkartenmissbrauch in Etablissements in Düsseldorf zeigt es deutlich- bei Missbrauch von Kreditkarten durch Händler selbst, sind Kreditkarten unsicherer als Bargeld.

Berlin/ Peking 03.07.2013. Die Banken werben mit der Sicherheit von Kreditkarten. Ein Missbrauch ist technisch fast umöglich und wenn doch ein Missbrauch passiert, ist man auf der sicheren Seite – es kann storniert werden. Leider ist das aber nur Theorie. Vor allem die Händler selbst können ohne weiteres an Ihre Daten kommen, denn als Kunde geben Sie die Kreditkarte ja zur Zahlung an den Händler heraus. Wenn die Kreditkarte durch den Händler missbraucht wird, z. B. durch Manipulation des Kartenlesers oder des Belegs bzw. durch eine doppelte Buchung, dann ist diese Buchung gültig, es gibt keine Chance das Geld von der Bank zurückzubekommen. Dazu gibt es eine eindeutige Stellungsnahme in einem Fall, wo der Kreditkarteninhaber in einem Lokal bereits mit dem ersten Getränk durch Zugabe von Betäubungsmitteln im Getränk betäubt und die Kreditkarte mehrfach im Lokal eingesetzt wurde. Laut Bank ist die Zahlung gültig, selbst wenn kein richtiger Pin eingesetzt und kein Beleg unterschrieben wurde bzw. wenn die Unterschrift gefälscht ist. Allein die Tatsache dass der Kartenleser den Chip der Karte ausgelesen hat, so dass nachgewiesen ist, dass die Orginal-Karte eingesetzt wurde ohne dass es beim Zahlungsvorgang einen technischen Fehler gab, reicht aus, dass die Bank eine Rückerstattung verweigert. Das heisst mit einer Kreditkarte sind Sie bereits im Risiko Opfer einer räuberischen Erpressung oder eines Raubs zu werden, da die Kreditkarte soviel wert ist, wie Bargeld in Höhe Ihres Kreditkarten-Monatslimits. Soviel Bargeld würden Sie sicher nie bei sich tragen, so dass eine Kreditkarte wesentlich unsicherer ist als Bargeld. In vielen asiatischen, afrikanischen und südamerikanischen Ländern werden daher tagtäglich Touristen in Lokalen oder auch auf der Strasse überfallen, ausgeraubt oder mit KO-Tropfen betäubt und um Ihre Kreditkarte gebracht, da die Kreditkarten ganz einfach von jedem eingesetzt werden können ohne dass die Opfer damit rechnen konnten.

Laut Kreditkartenbedingungen der meisten Banken muss die Bank bei Kreditkartenmissbrauch den Betrag sofort ohne Abzüge erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Karteninhaber grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat bzw. sich selbst einen Betrug schuldig macht. Es ist aber wohl abwegig einem Opfer eines Verbrechens Fahrlässigkeit im Umgang mit seiner Kreditkarte vorzuwerfen. Vielmehr sollten mehr Vorsichtsmaßnahmen eingeführt werden, um den kriminiellen Händlern keine Möglichkeit mehr zu geben die Kunden durch Mehrfachbuchungen oder Manipulationen zu betrügen. In China gibt es solche Maßnahmen bereits. Bucht ein Händler einen grösseren Betrag, erfolgt umgehend ein Anruf auf das Mobiltelefon des Kunden, welcher somit telefonisch bestätigen muss, diesen Betrag tatsächlich freigeben zu wollen.Zudem ist die Zahlung nur mit Pin UND Unterschrift möglich. Ab einem bestimmten Betrag muss die Personalausweisnummer auf dem Beleg notiert werden. Dies ist ein System was dem Bürger die Kreditkartenzahlung tatsächlich sicherer macht. In Deutschland scheint eine sichere Zahlung immer noch die Barzahlung zu sein. Eine sicherere Kreditkarte ist eine gesperrte oder gekündigte Kreditkarte. Dies hat das Opfer aus dem geschilderten Fall auch erfahren müssen und hat seine Kreditkarte mittlerweile gekündigt.

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