München, 12.11.13; Langsam legt sich der Nebel über das Anlegerdesaster der Infinus / Future Business Gruppe. Zurück bleiben fünf verhaftete Vorstände und ein Aufsichtsrat, was als Beleg gewertet werden muss, dass sich die Staatsanwälte ziemlich sicher waren und dass die Vorwürfe schwerwiegender sind als eine bloße möglicherweise rechtlich und tatsächlich zweifelhafte Bilanzkosmetik. Die Ermittlungen werden wegen „Betruges zum Nachteil einer Vielzahl von Anlegern“ geführt, es seien unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage gemacht worden, so eine Pressemitteilung des LKA Dresden vom 06.11.2013.

Neben dem umstrittenen Gold-Deal scheint man auch Lebensversicherungen als Provisionsmaschine mißbraucht zu haben. Wenn stimmt, was Fonds Online Professionell berichtet, dann habe man erworbene Lebensversicherungen gekündigt und neu abgeschlossen, um sich die Provisionen gutschreiben zu können – ein tendenziell schlechtes Geschäft, wie den Verantwortlichen bewusst gewesen sin muss, sind doch neue Lebensversicherungen schon wegen der zuletzt stark abgesenkten Garantierenditen nicht mehr so attraktiv wie ältere Policen.

Zuletzt auch Nachrangdarlehen ausgegeben

Nachrangdarlehen, ebenfalls, jedenfalls zuletzt von Future Business KGaA emittiert, haben mittlerweile unter Kapitalanlegern schon traurige Berühmtheit erlangt. „Als Weg, die ansonsten erforderliche Bankzulassung zu umgehen, finden sie zwischenzeitlich immer mehr Freunde in den Schmuddelecken des Kapitalmarkts“, so Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair von der Kanzlei Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen. Sie belasten weder die Bilanz, da sie wegen der Verlustbeteiligung mehr oder weniger zum Eigenkapital zählen, noch setzten sie eine Erlaubnis zum Betrieb des Einlagengeschäfts nach dem KWG voraus. Und man ist nicht mit Rechenschaftspflichten belastet, wie es bei Gesellschaftsbeteiligungen der Fall wäre. Welcher Grund Future Business/Infinus AG bewogen hat, nun auch auf dieses Instrument zu setzen, kann nur spekuliert werden. Allerdings spricht viel dafür, dass man mit den so eingeworbenen Mitteln die Bilanz aufpeppen wollte. Das ist aus unserer Sicht ein eindeutiges Alarmzeichen, zumal mit den allerdings als Fremdkapital zu verbuchenden Orderschuldverschreibungen ein Finanzierungsinstrument zur Verfügung gestanden hat. Eine Deutungsmöglichkeit ist, dass man in diesem Fall in die Überschuldung gerutscht wäre.

Was ist zu tun

Die Staatsanwaltschaft hat die Vermögenswerte der Future Business KGaA beschlagnahmt. Das lässt zweierlei Schlüsse zu: Dort glaubt man nicht an einen Fortbestand des Unternehmens. Und man muss sich wohl beeilen. Mit einem dinglichen Arrest kann man die Zulassung der Zwangsvollstreckung in das beschlagnahmte Vermögen beantragen – nach Lage der Dinge jedenfalls momentan eine gebotene Option. Inwieweit die so erlangten Pfandrechte im Falle einer Insolvenz Bestand haben, kann man natürlich nicht sagen.

Man kann natürlich auch persönliche Haftungen, etwa der Vorstände, prüfen. Angesichts des Schadensumfangs dürfte ein solches Vorgehen allerdings schnell an wirtschaftliche Grenzen stoßen.

Außerordentliche Kündigungen

In jedem Fall sollte eine außerordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen bzw. Nachrangdarlehen geprüft werden. Die Laufzeit abzuwarten, halten wir angesichts der momentanen Sachlage nicht für eine sinnvolle Option.

Rechtsschutzversicherungen sollten decken

In vielen Fällen sollten Rechtsschutzversicherungen decken, da die Ausschlusstatbestände auf derartige Fälle noch nicht ausgelegt sind. Es gibt auch einige zwischenzeitlich für unwirksam erklärte Klauseln und insbesondere ältere Verträge sollten für Deckung sorgen. Gerne beraten wir Sie, auch in dieser Frage. Wenden Sie sich dazu gerne an unsere Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair und Stefan Forster.

Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen
Rechtsanwalt Stefan Forster
Ismaningerstraße 19

81675 München
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Telefon: 089-2163330

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