Gibt es eine Möglichkeit für geschädigte Anleger sich vorzeitig von der mit Totalverlust bedrohten Anlage zu lösen? – von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann

 

Die Garbe Logimac AG ist eine im Jahr 2000 gegründete kapitalsuchende Fondsgesellschaft, an welche Anleger in Form einer atypisch stillen Beteiligung investieren konnten. Möglich war dies in Form einer Einmaleinlage (Classic) mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren oder einer Rateneilange (Sprint). In einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg vertrat die Anlegerschützerin und Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann eine geschädigte Anlegerin und berichtet:

 

Dr. Schulte und Partner geht erfolgreich gegen die Garbe Logimac AG vor

 

Nachdem bereits Mitte des Jahres 2013 die erste mündliche Verhandlung stattfand, in der sich die Prozessbevollmächtigten der Garbe Logimac AG bereits siegessicher wähnten, trug Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte neben Beratungsfehlern des Vermittlers, neuen noch nicht durch das Hanseatische Oberlandesgericht geprüften Prospektfehlern auch die Möglichkeit des Widerrufsrechts vor und führte zur Haustür- bzw. Überrumpelungssituation aus und überzeugte die Richterin. Diese erließ Beweisbeschluss, Termin zur Beweisaufnahme war der 4.11.2013.

 

Garbe Logimac AG – Vertrieb durch Überrumpelung?

 

Hintergrund war, dass die Klägerin – eine mittlerweile pensionierte Dame seinerseits überraschend durch einen Vermittler zuhause aufgesucht wurde. Sie kannte den Vermittler aus ihrem privaten Umfeld – wie es oft der Fall ist, da Abschlüsse so schneller und einfacher zustande kommen, und bat diesen im Vertrauen herein.

 

Der Vermittler sagte in der Beweisaufnahme wörtlich aus: „Mir kam es auf einen Abschluss an, ich wusste, dass Frau L. mir vertraute. Ich habe Frau L. nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Ich habe ihr den Prospekt erst nach dem Beratungsgespräch ausgehändigt. Den Überweisungsauftrag für die Einmaleinzahlung habe ich selbst bei der Bank eingeworfen. Die Provision erhielt ich für den Abschluss der Beteiligung an der Garbe Logimac AG.“

 

Vielen Anlegern und ihren Familien geht es wie Frau L. – sie vertrauen den Vermittlern, da diese oft aus ihrem privaten Umfeld stammen. Doch solche Situationen führen oft zu voreiligen Abschlüssen, schnell sind drei Unterschriften auf dem Zeichnungsschein gesetzt, wissen die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von Dr. Schulte und Partner aus ihrer langjährigen Erfahrung.

 

Widerrufsmöglichkeit der Beteiligung an der Garbe Logimac AG prüfen

 

Betroffene Anleger sollten sich in einem solchen Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und neben eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen die Garbe Logimac AG, deren Gründungsgesellschafterin die Garbe Logistic Management GmbH, auch prüfen lassen, ob sie sonst vorzeitig aus der Beteiligung zu entlassen sind, die grundsätzlich eine feste Vertragslaufzeit von mindestens 10 Jahren hat.

 

Nach Prüfung der Widerrufsbelehrung durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner in Berlin – gehen wir davon aus, dass die Widerrufsbelehrung hinsichtlich Fristbeginn und Rechtsfolgenbelehrung fehlerhaft ist und die Widerrufsfrist daher nicht zu laufen beginnt. Hinsichtlich der irreführenden Verwendung des Wörtchen „frühestens“ hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist hat bereits der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass dies nicht geeignet ist den Verbraucher transparent aufzuklären, von wann bis wann er sein Widerrufsrecht im Falle von Haustürsituationen geltend machen kann.

 

Hinsichtlich der Rechtsfolgenbelehrung hat das Oberlandesgericht Hamm in einer Parallelsache bereits geurteilt, dass es die Widerrufsbelehrung für fehlerhaft hält.

 

Klage auf Abfindungsguthaben gegen die Garbe Logimac AG?

 

Im Übrigen kann nicht nur die klassische Haustürsituation ein Widerrufsrecht begründen, weiß Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann. „Wer z.B. seine Beteiligung am eigenen Arbeitsplatz unterschrieben hat oder sonst überrumpelt und damit einem Abschlussdruck ausgesetzt wurde, hat ebenfalls gute Chancen einen Widerruf geltend zu machen und damit eine mögliche Klage auf Zahlung eines Abfindungsguthabens erwägen – dies sollten geschädigte Anleger in jedem Falle durch einen Experten prüfen lassen.“

 

V.i.S.d.P.:

 

Jacqueline Buchmann

 

Rechtsanwältin

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