Steuern zu sparen ist sogar legal ganz einfach. Welche Möglichkeiten es über die Einkommensteuererklärung hinaus noch gibt hat jetzt das IDV Institut Köln ermittelt.

BildDas IDV Institut Köln hat viele verschiedene Möglichkeiten zur Altersvorsorge auf dem Markt ermittelt. Wenn Sie sich für eine Altersvorsorge interessieren können Sie so ganz nebenbei bei vielen Modellen auch noch Steuern sparen – und das bereits vom ersten Beitrag an. Leistungen der Invaliditätsversorgung, der Hinterbliebenenversorgung und Alterversorgung fallen unter eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses zugesagt. Hierbei gibt es fünf Möglichkeiten, die man in Anspruch nehmen kann. Der Pensionsfonds, die Pensionskasse, die Direktversicherung, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Am besten fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche dieser Möglichkeiten zur Altersvorsorge er unterstützt.

Möglichkeiten der Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersvorsorge dient der Entgeltumwandlung und hilft Steuern zu sparen. Hierbei gibt es verschiedene Modelle, wie die Einzahlungen stattfinden. Die Beiträge zur Betrieblichen Altersversorgung können der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder der Arbeitgeber gemeinsam mit den Arbeitnehmern einzahlen. Die geldlichen Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze von Steuern und Sozialabgaben gänzlich befreit. Das hilft Ihnen aktiv Steuern zu sparen und sich gleichzeitig eine attraktive Altersvorsorge aufzubauen. Bei der betrieblichen Altersversorgung wird Ihr Bruttogehalt umgewandelt und Sie sparen Steuern. So legen Sie etwas für Ihre Rentenphase zurück und sparen auf diese Art und Weise Steuern und Sozialabgaben. Die Auszahlungen jedoch sind generell steuerpflichtig. Der Anspruch der Arbeitnehmer auf eine Betriebliche Altersvorsorge ist an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) gebunden. Die Grenze liegt derzeit bei 2.784 Euro. Diese kann dann jährlich um 1.800 Euro erhöht werden. Geldzahlungen bis zu dieser bestimmten Höhe sind steuerfrei und das unabhängig davon, ob die Beiträge durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer finanziert werden, denn das ist individuell geregelt.

Lassen Sie keine Steuern verschwendet, darum kümmert sich bereits der Staat, z.B. durch Subventionen.

Mit der richtigen Altersvorsorge aktiv Steuern sparen

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab, von der auch seine Angehörigen profitieren können. Denn es besteht ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, Teile des Gehaltes in Vorsorgebeiträge umzuwandeln. Für den Arbeitgeber hat es den Vorteil, dass er die Beiträge als betriebliche Ausgaben steuerlich absetzen kann. So haben beide Seiten etwas von der Betrieblichen Altersvorsorge. Wurde die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgeschlossen und wird dann das Arbeitsverhältnis beendet hat der Arbeitnehmer ein Jahr lang einen Rechtsanspruch auf Übertragung der Versorgungsansprüche auf den neuen Arbeitgeber.

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