Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Saarbrücken – vom 10. November 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Nicht indizierter Eingriff an den Wirbelkörpern in Höhe L3/L4, 20.000,- Euro; LG Saarbrücken, Az.: 16 O 260/14

Chronologie:
Der Kläger litt unter Schmerzen im Bereich des Gesäßes linksseitig und begab sich in die Klink der Beklagten, wo ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert wurde. Die Beklagte operierte den Kläger, wobei die Operation fälschlicherweise auf der Höhe L3/L4, anstatt auf der Höhe L4/L5 vorgenommen wurde. Seit diesem Vorfall leidet der Kläger unter Schmerzen und Taubheitsgefühl im linken Bein.

Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat ein fachneurochirurgisches Zusammenhangsgutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Gutachter u.a. fest, dass es sich bei der unberechtigten Ausräumung des Zwischenwirbelraumes um einen groben Behandlungsfehler handelt. Daraufhin hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine Pauschalabgeltung von 20.000,- Euro vorgeschlagen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Zusätzlich zu der pauschalisierten Abfindungssumme soll die Beklagtenseite auch weitergehende Anwaltskosten zahlen. Der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die Allianz Versicherung hatte noch mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 vollmundig erklärt: „Entgegen Ihrer Darstellung lag also kein Operationsirrtum vor, sondern das Vorgehen der Ärzte unserer Versicherungsnehmerin war absolut indiziert und regelrecht.“

Das sahen Kläger, die Prozessvertreter des Klägers, der gerichtlich bestellte habilitierte Sachverständige und das Landgericht Saarbrücken dann doch im Ergebnis ganz anders! Mit einer solchen Regulierungsverweigerungstaktik eines Versicherers wird ein medizingeschädigter Patient geradezu in ein gerichtliches Verfahren hineingenötigt….. zur Belastung der Gerichtsbarkeit und zum Nachteil der Versichertengemeinschaft, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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