Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Frankfurt am Main – vom 26. Oktober 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Reposition nach schwerer pertrochantärer Femurfraktur, LG Frankfurt/M., Az.: 2-04 O 347/13

Chronologie:
Die Klägerin erlitt nach einem Sturz in 2011 eine Oberschenkelfraktur, die operativ behandelt wurde. Es war in der Folge eine Revisionsoperation erforderlich.

Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/M. hat den Vorfall umfangreich fachmedizinisch hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der gerichtlich bestellte Sachverständige fest, dass die im Zuge der Frakturversorgung durchgeführte Reposition ungenügend war und es damit zu einer X-Beinstellung kommen konnte. Die behandelnden Ärzte hätten bei behandlungsfehlerfreiem Vorgehen vielmehr auf eine offene Reposition umstellen müssen.
Das Gericht verurteilte die Beklagten sodann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,- Euro nebst Zinsen, im Übrigen wurden weitere materielle Ansprüche zugesprochen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Stellt sich in einem Arzthaftungsprozess heraus, dass ein Behandlungsfehler zu einem anderenfalls nicht erforderlichen operativen Eingriff führt, so sprechen Gerichte für eine derartige Folgeoperation in der Regel ein Schmerzensgeld im oberen fünfstelligen Eurobereich zu, so wie vorliegend. Eine außergerichtliche Regulierung war nicht zu erzielen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest, so dass die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

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